Seite der Fischerjugend

 

 

Regelungen Jugend KFV Kemnath

 

 

1.   Gruppenstunden/Jugendangeln/Zeltlager/ etc. sind grundsätzlich für Kinder ab 12 Jahren

 

2.    Unter 12 Jahren ist die Teilnahme nur dann möglich, wenn mindestens ein Erziehungsberechtigter, oder Bevollmächtigter, anwesend ist.                                   Pro Erziehungsberechtigten können max. zwei Kinder teilnehmen.

 

3.     Jedes Kind braucht einen gültigen Erlaubnisschein (Jahres- oder Tageskarte).

 

 

4.    Alternativ zu Punkt 3 ist es auch möglich, dass ein Erwachsener mit einem gültigen staatlichen Fischereischein, und gültigem Erlaubnisschein, max. zwei Kinder an das

 

„Angeln heranführt“.